Die bayerische Wirtschaft

Fördermöglichkeiten nutzen.

Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz, dem Qualifizierungschancengesetz, dem Teilhabechancengesetz und den Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) stehen Unternehmen viele Fördermittel zur Verfügung.

Taskforce FKS+

Hier finden Sie die Kontaktdaten von allen Ansprechpartner*innen in ganz Bayern.

Kontaktdaten

Beschäftigungssicherungsgesetz

Förderoptionen zur Qualifizierung während Kurzarbeit (seit Januar 2021)

Kurzarbeit muss nicht nur Arbeitsausfall bedeuten. Zeiten der Kurzarbeit können auch gezielt für die Qualifizierung der Beschäftigten genutzt werden. 

Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz wird die Qualifizierung während Kurzarbeit für den Zeitraum von 01. Januar 2021 bis 31.07.2023 neu geregelt. So ist grundsätzlich eine hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge möglich, wenn während Kurzarbeit qualifiziert wird.
 

Unser kostenfreies Taskforce FKS + Angebot

  • Ermittlung von Qualifizierungsbedarfen
  • Ableiten von Qualifizierungsstrategien
  • Angebot passgenauer Bildungsprodukte
  • Beratung zu Förderoptionen nach dem Beschäftigungssicherungsgesetz
  • Schnittstelle zur örtlichen Agentur für Arbeit 
PDF Infoblatt Beschäftigungssicherungsgesetz

Qualifizierungschancengesetz

Eine Förderung ist für alle Unternehmen und alle Arbeitnehmer*innen (außer Auszubildende) möglich. Übernommen werden – je nach Betriebsgröße – bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten. Zusätzlich gibt es einen Arbeitsentgeltzuschuss in Höhe von ebenfalls bis zu 100 Prozent. Förderungsfähig sind:

  • Abschlussorientierte Weiterbildung für ungelernte und geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen
  • Anpassungsqualifizierung für alle Beschäftigten

Teilhabechancengesetz

Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose sozialversicherungspflichtig beschäftigen, profitieren von einem Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent (mind. 2 Jahre arbeitslos) bzw. bis zu 100 Prozent (mind. 6 bzw. 5 Jahre arbeitslos) und einer ganzheitlichen, beschäftigungsbegleitenden Betreuung des neuen Beschäftigten (Coaching):

  • Langzeitarbeitslose (mind. 2 Jahre arbeitslos)
  • Teilhabe am Arbeitsmarkt (mind. 6 bzw. 5 Jahre arbeitslos)
  • Unterstützung bei der Antragstellung bei den zuständigen Jobcentern
PDF Infoblatt Teilhabechancengesetz

ESF (Fördermittel des Europäischen Sozialfonds)

Eine Förderung von Weiterbildung ist für alle Beschäftigten (inklusive Auszubildende) und unabhängig von der Betriebsgröße möglich. Übernommen werden 100 Prozent der Lehrgangskosten. ESF-Projekte können von Bildungsträgern oder Unternehmen beantragt werden und sind zeitlich begrenzt.

  • Alle Beschäftigten
  • Unabhängig von Betriebsgröße
  • Volle Übernahme der Lehrgangskosten