Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz, dem Qualifizierungschancengesetz, dem Teilhabechancengesetz und den Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) stehen Unternehmen viele Fördermittel zur Verfügung.
Hier finden Sie die Kontaktdaten von allen Ansprechpartner*innen in ganz Bayern.
KontaktdatenFörderoptionen zur Qualifizierung während Kurzarbeit (seit Januar 2021)
Kurzarbeit muss nicht nur Arbeitsausfall bedeuten. Zeiten der Kurzarbeit können auch gezielt für die Qualifizierung der Beschäftigten genutzt werden.
Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz wird die Qualifizierung während Kurzarbeit für den Zeitraum von 01. Januar 2021 bis 31.07.2023 neu geregelt. So ist grundsätzlich eine hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge möglich, wenn während Kurzarbeit qualifiziert wird.
Unser kostenfreies Taskforce FKS + Angebot
Eine Förderung ist für alle Unternehmen und alle Arbeitnehmer*innen (außer Auszubildende) möglich. Übernommen werden – je nach Betriebsgröße – bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten. Zusätzlich gibt es einen Arbeitsentgeltzuschuss in Höhe von ebenfalls bis zu 100 Prozent. Förderungsfähig sind:
Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose sozialversicherungspflichtig beschäftigen, profitieren von einem Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent (mind. 2 Jahre arbeitslos) bzw. bis zu 100 Prozent (mind. 6 bzw. 5 Jahre arbeitslos) und einer ganzheitlichen, beschäftigungsbegleitenden Betreuung des neuen Beschäftigten (Coaching):
Eine Förderung von Weiterbildung ist für alle Beschäftigten (inklusive Auszubildende) und unabhängig von der Betriebsgröße möglich. Übernommen werden 100 Prozent der Lehrgangskosten. ESF-Projekte können von Bildungsträgern oder Unternehmen beantragt werden und sind zeitlich begrenzt.